Die
Angst
vor Alter und Sterben
wird
kleiner, je vertrauter Sie
mit diesem Thema umgehen.
Was wird sein, wenn Sie Ihr Leben gelebt haben?
Es gibt Momente im Leben, da kommt uns der Tod sehr nahe und wir machen uns Gedanken darüber.
Bestattungsvorsorge ist eine sinnvolle und verantwortungsbewusste Entscheidung. Sie bestimmen selbst noch zu Lebzeiten die Bestattungsart sowie Einzelheiten der Trauerfeier. Ihre Wünsche und Bedürfnisse sind Inhalt des Vertrages. Auch die Finanzierung kann so im Vorfeld geregelt werden.
Es ist ein beruhigendes Gefühl, alles geregelt zu wissen und es kann eine Entlastung sein, festgelegt zu haben, was einem am Herzen liegt.
Wir beraten Sie gern zu diesem sehr persönlichen Thema, damit alles so wird, wie Sie es sich wünschen.
Erfülltes Leben – würdiges Sterben.
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung - wenn der eigene Wille nicht mehr geäußert werden kann.
Nur wer vorbereitet ist, wird seine Angehörigen mit schwierigen Entscheidungen nicht überfordern und die medizinische Versorgung bekommen, die er sich vorstellt.
In der Vorsorgevollmacht benennen Sie eine Person, die für Sie handeln kann, wenn Sie nicht mehr entscheidungs- und handlungsfähig sind.
Die Patientenverfügung ist eine Vorsorgemaßnahme für den Krankheitsfall. Die Verfügung wird angewandt, wenn der Patient aufgrund einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage ist, eigene Wünsche bezüglich der medizinischen Behandlung zu kommunizieren. Mit dieser Verfügung wird sichergestellt, welche Therapien im Krankheitsfall angewendet werden sollen. Außerdem kann der Vorsorgende auch festhalten, welche Maßnahmen nicht gewünscht sind. Die behandelnden Ärzte sind an diese Patientenverfügung gebunden und müssen ihre Behandlung entsprechend umsetzen.
Der Aufbewahrungsort der Unterlagen sollte den Angehörigen bekannt sein.
Hilfreiche Links und Broschüren
Im Internet kann ich Ihnen die Broschüre „Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter“ des Bayerischen Staatsministeriums für Justiz empfehlen. Diese Broschüre enthält wichtige Informationen und eine Vielzahl von Formularen.
Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz erhalten Sie ebenfalls wichtige Informationen zu diesem Thema: