Bestattungsvorsorge

Die Angst vor Al­ter und Ster­ben wird klei­ner,  je ver­trau­ter Sie
mit die­sem The­ma um­ge­hen.

Was wird sein, wenn Sie Ihr Le­ben ge­lebt ha­ben?

Es gibt Mo­men­te im Le­ben, da kommt uns der Tod sehr na­he und wir ma­chen uns Ge­dan­ken dar­über. 


Be­stat­tungs­vor­sor­ge ist ei­ne sinn­vol­le und ver­ant­wor­tungs­be­wuss­te Ent­schei­dung. Sie be­stim­men selbst noch zu Leb­zei­ten die Be­stat­tungs­art so­wie Ein­zel­hei­ten der Trau­er­fei­er. Ih­re Wün­sche und Be­dürf­nis­se sind In­halt des Ver­tra­ges. Auch die Fi­nan­zie­rung kann so im Vor­feld ge­re­gelt wer­den. 


Es ist ein be­ru­hi­gen­des Ge­fühl, al­les ge­re­gelt zu wis­sen und es kann ei­ne Ent­las­tung sein, fest­ge­legt zu ha­ben, was ei­nem am Her­zen liegt. 


Wir be­ra­ten Sie gern zu die­sem sehr per­sön­li­chen The­ma, da­mit al­les so wird, wie Sie es sich wün­schen.


Er­füll­tes Le­ben – wür­di­ges Ster­ben. 

Vor­sor­ge­voll­macht und Pa­ti­en­ten­ver­fü­gung - wenn der ei­ge­ne Wil­le nicht mehr ge­äu­ßert wer­den kann.

Nur wer vor­be­rei­tet ist, wird sei­ne An­ge­hö­ri­gen mit schwie­ri­gen Ent­schei­dun­gen nicht über­for­dern und die me­di­zi­ni­sche Ver­sor­gung be­kom­men, die er sich vor­stellt.

In der Vor­sor­ge­voll­macht be­nen­nen Sie ei­ne Per­son, die für Sie han­deln kann, wenn Sie nicht mehr ent­schei­dungs- und hand­lungs­fä­hig sind. 


Die Pa­ti­en­ten­ver­fü­gung ist ei­ne Vor­sor­ge­maß­nah­me für den Krank­heits­fall. Die Ver­fü­gung wird an­ge­wandt, wenn der Pa­ti­ent auf­grund ei­ner schwe­ren Er­kran­kung oder ei­nes Un­falls nicht mehr in der La­ge ist, ei­ge­ne Wün­sche be­züg­lich der me­di­zi­ni­schen Be­hand­lung zu kom­mu­ni­zie­ren. Mit die­ser Ver­fü­gung wird si­cher­ge­stellt, wel­che The­ra­pi­en im Krank­heits­fall an­ge­wen­det wer­den sol­len. Au­ßer­dem kann der Vor­sor­gen­de auch fest­hal­ten, wel­che Maß­nah­men nicht ge­wünscht sind. Die be­han­deln­den Ärz­te sind an die­se Pa­ti­en­ten­ver­fü­gung ge­bun­den und müs­sen ih­re Be­hand­lung ent­spre­chend um­set­zen. 


Der Auf­be­wah­rungs­ort der Un­ter­la­gen soll­te den An­ge­hö­ri­gen be­kannt sein. 

Hilfreiche Links und Broschüren

Im In­ter­net kann ich Ih­nen die Bro­schü­re „Vor­sor­ge für Un­fall, Krank­heit und Al­ter“ des Baye­ri­schen Staats­mi­nis­te­ri­ums für Jus­tiz emp­feh­len. Die­se Bro­schü­re ent­hält wich­ti­ge In­for­ma­tio­nen und ei­ne Viel­zahl von For­mu­la­ren.

Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz erhalten Sie ebenfalls wichtige Informationen zu diesem Thema:

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